law blog


Mittwoch, März 31, 2004
SIEHT GUT AUS

Die Staatsanwälte im Mannesmann-Prozess haben heute eine schwere Schlappe erlitten. Brigitte Koppenhöfer, die Vorsitzende Richterin, sieht nach dem bisherigem Verhandlungsverlauf keinen Straftatbestand erfüllt, berichtet Spiegel online





GUTE AUSREDEN

Telefonnotiz:

Herr K.: Er hat das Schuldanerkenntnis unterschrieben, allerdings versehentlich an sich selbst zurückgeschickt. Er sendet es heute noch einmal raus.





WASCHTAG

Wir waschen schmutzige Wäsche:

Das von der Klägerin an den Tag gelegte Verhalten wird von der Rechtsprechung nicht akzeptiert. So hat die Befragung der Klägerin mittlerweile eindeutig ergeben, dass diese bereits vor der Trennung mit ihrem jetzigen Partner zusammen war, ja sogar Nächte im Hotel mit ihm verbracht hat. Dies hat sie dem Beklagten verheimlicht. Die Aufnahme intimer Beziehungen vor der Trennung stellt aber ein schwerweigendes Fehlverhalten im Sinne des § 1579 Nr. 6 BGB dar (OLG Hamm FamRZ 1997, 1484; Leitsatz als Anlage). Selbst wenn intime Beziehungen erst nach der Trennung aufgenommen werden - was hier nachweislich nicht der Fall ist - , stellt dies einen Verwirkungstatbestand dar (OLG Frankfurt FamRZ 1999, 1135).

Wie sich aus dem unbestrittenen nahtlosen "Umzug" der Klägerin zu ihrem neuen Lebenspartner ergibt, hatte die Klägerin die Trennung überdies von langer Hand vorbereitet und eiskalt kalkuliert, den nichtsahnenden Beklagten vor vollendete Tatsachen zu stellen. Dass die Klägerin ernsthaft behauptet, sie habe in Düsseldorf, wo derzeit wirklich keine Wohnungsnot herrscht, partout keine Wohnung gefunden und sei - mit zwei Kindern! - nur deswegen fast 300 Kilometer weit weg zu ihrem damals bloß "guten Freund" gezogen, ist eine offensichtliche Schutzbehauptung und grenzt aus Sicht des Beklagten an Prozessbetrug.





EINVERNEHMLICH?

Sex am Arbeitsplatz rechtfertigt eine fristlose Kündigung nicht, wenn er einvernehmlich erfolgt. Deshalb hob das Bundesarbeitsgericht jetzt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts auf. Die Vorinstanz muss jetzt klären, ob die möglicherweise belästigte Arbeitnehmerin die sexuellen Handlungen "erkennbar abgelehnt" hat. Der Gekündigte hatte sich darauf berufen, die Frau sei einverstanden gewesen.

(link via Vertretbar.de)





Dienstag, März 30, 2004
VERTEIDIGER-HONORARE

Begehen Strafverteidiger Geldwäsche, wenn sie von Mandanten Geld annehmen, das aus einer Straftat stammt? Das Bundesverfassungsgericht hat heute eine Grundsatzentscheidung zu dieser Frage verkündet. Das Gericht schränkt die Anwendung des Geldwäscheparagrafen wesentlich ein.

Strafverteidiger machen sich danach nur strafbar, wenn sie sicher wissen, dass das Geld aus einer Straftat stammt. Bei anderen Personen reicht es schon aus, wenn sie dies leichtfertig nicht erkennen. Außerdem fordert das Bundesverfassungsgericht die Staatsanwaltschaften zu strenger Zurückhaltung bei Ermittlungen gegen Anwälte auf. Konkret soll damit vermieden werden, dass auf Verteidiger Druck ausgeübt wird mit der Drohung, man könne ja mal überprüfen, woher eigentlich das Honorar stammt.

Das Urteil ist - aus Anwaltssicht - ein deutlicher Fortschritt zu den bisherigen Entscheidungen. Mit Ausnahme des OLG Hamburg haben die meisten Gerichte bisher kein Sorgfaltsprivileg für Strafverteidiger annehmen wollen. Auch der Bundesgerichtshof erklärte kurz und knapp, für Verteidiger seien Ausnahmen nicht erforderlich. Dagegen wendet sich das Bundesverfassungsgericht mit der ziemlich klaren Feststellung, die uneingeschränkte Anwendung der Geldwäschevorschriften könne das Berufsbild des Strafverteidigers "erschüttern".

(danke an Mathias Schindler für den Hinweis)





ABWARTEN

Ein Jugendlicher wandert in Untersuchungshaft. Über einen seiner Freunde, dem ich schon mal geholfen habe, wenden sich seine Eltern an mich. Ich erkläre ihnen, was ich machen kann und sage auch, was es kostet. Am nächsten Tag rufen mich die Eltern an. Bevor sie einen Verteidiger beauftragen, wollen sie erst mal abwarten, was der Haftprüfungstermin ergibt.

Klar, man soll ja auch den Notarzt erst rufen, wenn der Patient nicht mehr röchelt.



Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)





ZWEITFRAU

Die Vielehe ist in Deutschland nicht ganz verpönt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gewährte jetzt der Zweitfrau eines Irakers eine Aufenthaltserlaubnis. Wenn ich davon meinem marokkanischen Mandanten erzähle, der neben seiner hiesigen Gattin noch zwei Frauen in Casablanca hat...

(link gefunden im Handakte WebLAWg)





MEDIENFREIE ZONE

Hamburgs Justizsenator schottet die Gefängnisse vor der Presse ab. Journalisten dürfen nicht mal Stift und Notizblock mit in die Anstalten nehmen. Fernseh- und Rundfunkaufnahmen sind komplett untersagt. Das Landgericht Hamburg hat dies jetzt als rechtswidrig bewertet, berichtet die Frankfurter Rundschau. Ob sich was ändert, wird allerdings bezweifelt.

(link via Handakte WebLAWg)





Montag, März 29, 2004
ZIEMLICH SAUER

Ein 29-Jähriger ärgerte sich derart über seinen dritten Strafzettel binnen einer Woche, dass er seinen Führerschein zerriss. Laut einem Bericht des Express hat die Polizei in Unterfranken versucht, den Führerschein zu retten. Vergeblich.

Außerdem soll der Fernfahrer noch an Ort und Stelle seinen Arbeitsvertrag gekündigt haben. Per SMS. Wobei er wenigstens hiermit Glück haben könnte, falls er es sich anders überlegt. Denn die Kündigung kann nur schriftlich erfolgen (§ 623 BGB).





STAATSDIENST

Telefonat mit einer Staatsanwältin:

Ich kenne die Akte nicht. Ich habe sie auch nicht hier.

Können Sie die Akte vielleicht kommen lassen? Oder sie holen?

Also, Herr Verteidiger, die Geschäftsstelle hat jetzt Mittag. Ich weiß gar nicht, ob überhaupt jemand da ist. Jetzt selbst da hinzugehen und eine Akte zu holen, bloß weil ein Anwalt anruft und mit mir über die Sache sprechen will, mit diesem Gedanken kann ich mich grundsätzlich nicht anfreunden.





FALSCHE KLAUSELN

Es steht in jeder zweiten ebay-Auktion:

Privatverkauf, d.h. wir können keine Gewährleistungsgarantie nach neuster EU-Norm geben. Oder:

Es handelt sich bei dieser Auktion um einen Privatverkauf. Für Sachmängel übernehmen wir deshalb keine Gewährleistung. Umtausch der Ware und Rückzahlung des Kaufpreises werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Rechtslage in Kurzform:

Privatverkäufer dürfen die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ausschließen. Sie haften aber trotzdem, wenn sie den Kaufgegenstand falsch beschreiben ("wie neu", "voll funktionsfähig") oder ihm Eigenschaften andichten, die gar nicht vorhanden sind. Diese Haftung können auch Privatverkäufer nicht ausschließen. Bei Neuwaren können Privatverkäufer die Gewährleistung durch allgemeine Geschäftsbedingugnen (d.h. den Text der ebay-Auktion) nur auf ein Jahr abkürzen, sie aber nicht ausschließen.

Unternehmer können die Gewährleistung gar nicht ausschließen, bei Gebrauchtwaren höchstens zeitlich auf ein Jahr beschränken. Unabhängig von der Gewährleistung ( = Sachmängelhaftung) hat der Kunde von Unternehmern in jedem Fall ein Widerrufsrecht von zwei Wochen, da es sich um einen Fernabsatzvertrag handelt. Für den Widerruf braucht man keinen Grund. Das Widerrufsrecht kann nicht ausgeschlossen werden.

Unternehmer ist man schon dann, wenn man selbstständig tätig ist und mit den Verkäufen ein (Neben-)Einkommen erzielen will. Ob das Gewerbe angemeldet ist und die Einkünfte versteuert werden, spielt keine Rolle.

Ich kaufe grundsätzlich nichts bei Anbietern, die falsche Freizeichnungsklauseln verwenden und das Widerrufsrecht - auf Nachfrage - sogar abstreiten. Vielleicht habe ich deshalb relativ wenig Ärger...





RICHTIG MAHNEN

Die Mär von den drei vermeintlich unverzichtbaren Mahnstufen verdient einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Business-Irrtümer: Förmliche Zahlungserinnerungen bei Geldforderungen sind schon seit Jahren rechtlich überflüssig. Unter dem Titel "Die Mahnung - das unbekannte Wesen" bietet akademie.de Nachhilfe in Sachen Forderungseinzug.

Allerdings enthält der Artikel einen Fehler. Es ist nach der neuen Rechtslage durchaus möglich, kürzere Zahlungsfristen als 30 Tage zu setzen. Die 30-Tages-Frist, nach der automatisch nach Eingang der Rechnung Verzug einsetzt, hat nur noch eine Auffangfunktion. Darauf weist Vertretbar.de hin, von wo auch der link stammt.





Freitag, März 26, 2004
WOCHENENDE

Der law blog pausiert. Bis Montag.





FLY AND SURF

Zwischen 15 und 30 Dollar wird laut golem.de die Internetflatrate bei der Lufthansa und vielen anderen Fluggesellschaften kosten. Wenn man sich überlegt, was sonst stinknormale Hotspots kassieren, ist das überraschend billig.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)





NASTROVJE

Ein Mandant fragt an, wie er mir für eine kurze Beratung danken kann. Mit einer schönen Flasche Rotwein vielleicht? Ich entschließe mich, ganz ehrlich zu sein. Da ich keinen Wein trinke, wäre das nicht so gut. Der Mandant erkundigt sich nach Alternativen. Tja, äh, also, na ja, eine Flasche Wodka würd´ mich freuen.

So kann man seinen Ruf wahrscheinlich auch ruinieren. Egal...





FRISTVERLÄNGERUNGSANTRAG

In dem Rechtsstreit
F. / K.

vertreten wir die Beklagte. Wir beantragen, die Frist zur Klageerwiderung zunächst bis zum 19. April 2004 zu verlängern. Die Beklagte steht kurz vor der Geburt ihres ersten Kindes. Als Geburtstermin ist der 4. April 2004 vorgesehen. Der Arzt hat der Beklagten bis auf weiteres strikte Ruhe verordnet. Somit kannn die notwendige Besprechung derzeit nicht stattfinden. Wir bedanken uns für das Verständnis des Gerichts.






SIE DÜRFEN



Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)





BLIND

Unter der Überschrift "Opfer zahlt für den Täter" nimmt sich die die Rheinische Post (Printausgabe 25. März) einen Düsseldorfer Amtsrichter zur Brust. Der hat einen Jugoslawen zu einer Geldstrafe verurteilt, weil er seine Verlobte mit einem Besenstiel verprügelte. Bezahlen kann der Angeklagte die Geldstrafe leider nur mit dem Geld seiner Verlobten. Er ist nämlich mittellos, sie geht putzen.

Vor diesem Hintergrund und wegen diverser Vorstrafen hatte die Staatsanwaltschaft eine Haftstrafe auf Bewährung gefordert. Die jedoch lehnte de Richter ab. Mit dem Hinweis, er wolle die zukünftige Ehe des Opfers und der Angeklagten nicht belasten, zumal die junge Frau ihre Anzeige zurückgezogen habe.

Dann hätte der Richter mal besser an die Strafprozessordnung denken sollen, merkt der Autor an: "Unter diesen Umständen hätte die Geschädigte (als Verlobte) sogar das Recht gehabt, die Aussage zu verweigern. Aber über dieses Recht hat der Richter die Frau nicht informiert."

Zum Prozessausgang heißt es: "Der Angeklagte gab sich mit der Verurteilung zufrieden. ... Sei es, weil er wusste, dass seine Braut wird für die Strafe aufkommen müssen. Sei es, weil er ohne Dolmetscher und Anwalt der Verhandlung womöglich nicht ganz folgen konnte. Denn vom Richter nach seinem Familienstand gefragt, hatte der Angeklagte seinen Namen genannt."

Ich war nicht dabei, kann könnte aber trotzdem blind sagen, wer dieses Urteil gesprochen hat.





CABRIO

Ein offen abgestelltes Cabrio ist eine Einladung für Langfinger. rp-online listet auf, was Cabrio-Fahrer beachten müssen, um den Versicherungsschutz nicht zu gefährden.





Donnerstag, März 25, 2004
GEKAPPT

Eine ganz neue Art, den Austausch der Meinungen zu pflegen und Streit auszutragen, probt derzeit die Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Einer unbequemenm, vielleicht auch renitenten Professorin hat man jetzt einfach die Internetseite gesperrt und den e-mail-Anschluss gekappt, berichtet die Westdeutsche Zeitung.

Und das an einer Philosophischen Fakultät.





DAS LEBEN DA DRAUSSEN

Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge schreibt in einem (ablehnenden) Bescheid vom 18. März 2004:

"Die bisherigen Bemühungen der internationalen Staatengemeinschaft zur Stabilisierung und Demokratisierung des Kosovo zeigen zunehmend Erfolge. ... Die Sicherheitslage hat sich merklich stabilisiert."

Am gleichen Tag berichtet zum Beispiel Spiegel online:

"Die blutigen Unruhen im Kosovo geraten außer Kontrolle. Mehrere Hundert Serben wurden aus ihren Häusern in Pristina und anderen Gemeinden gebracht. Bisher starben 23 Menschen, 600 wurden verletzt. Die Nato entsandte zusätzlich 350 Soldaten. Großbritannien plant, weitere 750 Soldaten in den Kosovo zu schicken."

Das hat man davon, wenn man während der Arbeitszeit kein Internet nutzen darf.





EXTRASCHICHT

Während der Cebit schieben die Richter am Landgericht Braunschweig Sonderschichten. Sie sind per Handy sogar am Wochenende erreichbar. Grund: Die Aussteller überziehen sich wegen Markenrechtsverletzungen mit einstweiligen Verfügungen. 18 waren es in diesem Jahr, berichtet heise online.

Da bietet sich ja fast ein Gerichtspavillon an - zwischen Würstchen und Tabakwaren.

(danke an Mathias Schindler für den link)





DIESE UNORDENTLICHEN MOSLEMS

Darf ein Jugendrichter von einer Zuhörerin moslemischen Glaubens verlangen, dass sie im Gerichtssaal ihr Kopftuch ablegt? Über diesen Fall berichtet die Berliner Zeitung.

Sehr gespreizt klingt die Rechtfertigung des Gerichtssprechers:

Der Jugendrichter dulde keinerlei Kopfbedeckungen in seinem Sitzungssaal. "Dies ist eine generelle Anordnung dieses Richters für seine Verhandlungen." Der Jugendrichter wolle damit erzieherisch auf seine Angeklagten einwirken, es gehe ihm um die Vermittlung von ordentlichem Benehmen und guten Umgangsregeln.

Sicher kann man darüber streiten, ob zum Beispiel eine Schöffin Kopftuch tragen darf. Aber eine harmlose Zuschauerin? Die benimmt sich also nicht ordentlich und verletzt die guten Umgangsregeln? Ich finde, die Feststellung passt eher auf den Richter.

(link über Die Berliner Sicht der Dinge)





LÜGENBERATUNG

Sind Sie Mitglied im Mieterverein? Auf diese Frage eines Vermieters darf man als Wohnungsinteressent getrost mit Nein antworten - auch wenn es nicht stimmt. Die Süddeutsche Zeitung nimmt noch einige andere Vermieterfragen aufs Korn und präsentiert wasserdichte Antworten.





Mittwoch, März 24, 2004
TITEL

Wer weiß aus dem Kopf, was bei einem Rechtsanwalt der Zusatztitel "M.B.L.-HSG" bedeutet? Also, ich musste erst mal kräftig googeln.

(Die Antwort steht im ersten Kommentar).





POST FÜR DIE POST

Wenn die Deutsche Post Aufträge bestätigt (hier: Nachsendung), tut sie das auf einem sehr reduzierten Briefbogen. Es finden sich keinerlei Angaben zur Gesellschaftsform, zu vertretungsberechtigten Personen etc. Noch interessanter ist aber, dass außer einer gebührenpflichtigen Telefonnummer keinerlei weitere Kommunikationsdaten angegeben sind, also weder Adresse, Faxnummer noch e-mail-Adresse.

Dass die Post auf Post allergisch reagiert - sollte einem das nicht zu denken geben?





SCHLECHT

Gar nicht gut, wenn sich zerstrittene (Ex-)Eheleute nicht über die Verwertung des gemeinsamen Hauses einigen können. Noch schlechter, wenn eine Seite so starrköpfig ist, dass der anderen nur ein Antrag auf Auflösung der Gemeinschaft bleibt, wie es mir jetzt in einer Scheidungssache passiert.

Oder hat schon mal jemand die Erfahrung gemacht, dass man bei der Zwangsversteigerung mehr bekommt als auf dem freien Markt?





STUDIENGEBÜHREN IN NRW

Studiengebühren für Langzeitstudenten sind in Nordrhein-Westfalen zulässig. Das Verwaltungsgericht Düsseldorf lehnte den Eilantrag eines Studenten ab. Dieser sollte wie alle Langzeitstudenten pro Semester 650,00 Euro zahlen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichts kann der Staat für Universitäten genauso Gebühren verlangen wie für andere öffentlich Einrichtungen. Der jetzige Tarif (nach Überschreitung von 150 % der Regelstudiendauer) liege noch immer weit unter den tatsächlichen Kosten.

(via Handakte WebLAWg)





SMS FÜR KIDS

Texte über's Handy, die Lieblingsbeschäftigung der jungen Handygeneration. Alleine im vergangenen Jahr wurden über 36 Milliarden SMS durch die deutschen Netze gejagt. Seit einigen Monaten tummeln sich hier jetzt auch dutzende skrupellose Geschäftemacher, die zusammen mit T-Mobile, Vodafone und Co. bei Kindern abkassieren.

Viele weitere Informationen und praktische Tipps bei plusminus.

(link via Handakte WebLAWg)





Dienstag, März 23, 2004
ANZEIGEN ONLINE

Die Polizei in NRW nimmt Anzeigen jetzt online entgegen. Ein treffender Hintergrundbericht auf Spiegel online.





GESETZESTEXT

Gesetze für den Bürger, heute § 141 Abs. 2 Sozialgesetzbuch III:

Hat der Arbeitslose in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruches neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine geringfügige Beschäftigung mindestens zehn Monate lang ausgeübt, so bleibt das Arbeitsentgelt bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten zehn Monaten vor der Entstehung des Anspruches aus einer geringfügigen Beschäftigung durchschnittlich auf den Monat entfällt, mindestens jedoch ein Betrag in Höhe des Freibetrages, der sich nach Absatz 1 ergeben würde.

Mich tröstet nur, dass es die Sachbearbeiterin beim Arbeitsamt auch nicht verstand. Zumindest nicht ohne Rücksprache mit ihrem Vorgesetzten.





MUTTERMORD, VATERLIEBE

In München steht ein junger Mann vor Gericht. Er soll seine Mutter mit einem Samurai-Schwert enthauptet haben. Ein interessanter Absatz aus dem Bericht in Spiegel online:

Sein Vater steht zu ihm: Er hat ihn schon mehrfach in der Haft besucht, bezahlt den Anwalt des 22-Jährigen und schreibt ihm regelmäßig. Auch weigerte sich der 66-Jährige, vor dem Ermittlungsrichter Angaben gegen seinen Sohn zu machen.

(danke an Mathias Schindler für den link)





DETAILS



Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)





Ö-RECHT

Auch fürs öffentliche Recht gibt es jetzt ein Weblog. Unter staatsrecht.info informiert Dr. Johannes Rux, Wissenschaftler an der Fernuni Hagen, über sein Fachgebiet "und mehr".





ZUVIEL STEUERN

Die Nachricht: Finanzämter sollen laut beck-aktuell ausgewählte Entscheidungen des Bundesfinanzhofs in vergleichbaren Fallgestaltungen anwenden.

Der Hintergrund: Finanzbeamte mussten sich bisher nur an die Vorgaben ihrer Vorgesetzten (bis hin zum Bundesfinanziminister) halten. Auch wenn diese im Gegensatz zur Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes standen. Wer also, auch aus Unwissenheit, keinen Einspruch einlegte, zahlte trotz günstiger Gerichtsentscheidung in einem vergleichbaren Fall mehr Steuern als nötig.

Das Perfide: Auch die Neuregelung gilt nur für Urteile, welche in einer besonderen Liste verzeichnet sind. Es steht nicht zu befürchten, dass diese Liste besonders lang wird.





Montag, März 22, 2004
HILFERUFE, UNTECHNISCH

Nachdem sie von ihrem Freund grün und blau geschlagen worden ist (Attest liegt vor), möchte eine Frau jetzt Schadensersatz. Die Nachbarn haben in der Beweisaufnahme bestätigt, dass es in der Wohnung ordentlich gerumpelt hat und dass der nächtliche "Streit weit über das bisher bekannte Maß hinaus ging". Die Ehefrau eines Zeugen hat sogar ihren Mann zwei Etagen tiefer geschickt, weil sie "vom Schlimmsten" ausging. Der Anwalt der Gegenseite nimmt nun einen letzten Anlauf und versucht sich in Beweiswürdigung:

Jedoch kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einem Streit zwischen einem Mann und einer Frau es stets zu körperlichen Übergriffen kommt. Erst recht spricht keine allgemeine Lebenserfahrung dafür, dass stets bei einem verbalen Streit zwischen Mann und Frau die körperlichen Übergriffe eine derartige Qualität besitzen, dass die Frau sofort auszieht. ... Die Zeugen konnten nicht bekunden, dass sie körperliche Übergriffe gesehen haben. Auch haben sie keine körperlichen Übergriffe gehört. ... Der Zeuge S. bekundete lediglich, Hilferufe gehört zu haben wie "Karsten lass dass". Er qualifizierte die Rufe jedoch nicht als technische Hilferufe.

Es spricht auch keine Lebenserfahrung dafür, dass später auf dem Papier etwas Sinnvolles steht, wenn man vorher Blödsinn in diesen kleinen Kasten mit dem roten Lämpchen quasselt.





UNTREUE

Keine leichten Zeiten für den Bürgermeister der Stadt Lage und seine Topbeamten. Die Staatsanwaltschaft Detmold klagt sie wegen Veruntreuung von Steuergeldern an. Die Verantwortlichen sollen laut Spiegel online Millionen für ein unnützes Therapiezentrum in den Sand gesetzt haben. Interessant ist die Sache vor allem deswegen, weil die Verschwendung von Steuergeldern bisher kaum strafrechtlich verfolgt wird, auch weil der Untreueparagraf auf die öffentliche Hand nicht so richtig passt.





Sonntag, März 21, 2004
ZIELGRUPPE

Aus dem Sekretariat dringt ein Hilferuf:

Mein Computer schreibt keine ü´s mehr.

Eigentlich möchte ich folgendes sagen:

Nehmen Sie erst mal ö´s. Oder ä´s. Neue ü´s sind schon bestellt.

Weil Sarkasmus jedoch an der Zielgruppe mitunter vorüber geht, lediglich einen Neustart des Systems empfohlen.





SAAL 111

Die Strafrichter sind souverän, die Verteidiger sehr selbstbewusst, die Angeklagten uneins – und Staatsanwalt Johannes Puls lässt nicht locker. Die Süddeutsche Zeitung berichtet ausführlich und unterhaltsam über die Stimmung im Mannesmann-Prozess.





KÜNDIGUNG PER MAIL?

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat in einem Urteil klargestellt, was ohnehin im Gesetz (§ 623 BGB) steht: Arbeitsverträge können nicht per e-mail gekündigt werden. Gleiches gilt für Aufhebungsverträge und die Zustimmung des Betriebsrates.

Anders ist die Lage, wenn die e-mails qualifiziert elektronisch signiert sind. Darauf weist Vertretbar.de hin.





Samstag, März 20, 2004
VIER-AUGEN-PRINZIP?

Das Impressum des Oberlandesgerichts München enthält den schönen Satz:

Bei Links handelt es sich zudem stets um "lebende" (dynamische) Verweisungen; die fremden Inhalte können deshalb geändert worden sein, ohne dass das Oberlandesgericht Nürnberg hiervon Kenntnis hat.

Copy & Paste ist doch eine feine Sache.

(danke an Basti Hösch)





TROTZIG

In Potsdam steht demnächst ein Oberstaatsanwalt wegen mehrfachen Betruges vor Gericht. Er soll Reise- und Trennungsgelder zu Unrecht abgerechnet haben. Sein Anwalt erklärte laut rbb online folgendes:

"Mein Mandant hat in jeder Phase des Verfahrens die gegen ihn erhobenen Vorwürfe bestritten und bestreitet sie auch weiterhin."

Klingt trotzig. Als glaube man nicht an die eigene Sache. Immerhin bestreiten die meisten Angeklagten. Worauf die Gerichte in der Regel herzlich wenig geben. Das sollte ein Staatsanwalt eigentlich wissen...

(link von Mathias Schindler)





Freitag, März 19, 2004
PROST

Langsam wird´s unheimlich. Nachdem erst vor wenigen Tagen ein Düsseldorfer Kriminalbeamter wegen Strafvereitelung im Amt verurteilt wurde, steht jetzt schon wieder ein Kollege vor Gericht. Er soll die Akten in 71 Fällen nicht bearbeitet haben, berichtet der Express.

Unverantwortlich, wie die Presse zwischen den Zeilen den Eindruck erweckt, es handele sich hier vielleicht nicht um Einzelfälle. Wer schreibt mal darüber, wie die meisten Kriminalbeamten wirklich sind - engagiert, kompetent und fair? Warum wird immer verschwiegen, was für ein hochgradig effizient geführtes Unternehmen unsere Polizei ist?

Ist gut, Frau W., ich blogge nie wieder und trinke gleichzeitig einen Wir-freuen-uns-aufs-Wochenende-Prosecco.





SIXTUS.NET

Der Düsseldorfer Journalist Mario Sixtus hat jetzt ein eigenes Weblog. Dort gibt es auch ein Archiv mit seinen Artikeln, u.a. aus der Zeit, Spiegel online und der Frankfurter Rundschau.





POR NO

Das Oberlandesgericht Düsseldorf kämpft für die Sauberkeit des Internet. Danach reicht es nicht aus, wenn ein deutscher Pornoanbieter die Volljährigkeit der Nutzer anhand der Personalausweisnummer überprüft. Das OLG hob, so heise online, deshalb einen Freispruch des Landgerichts Düsseldorf auf.

Im Kern dreht sich alles um den antiquierten § 184 Strafgesetzbuch, der die Verbreitung pornografischer Schriften strikt reglementiert. Wenn man sich überlegt, dass zehntausende anderer Anbieter aus dem Ausland legal ihre Angebote übers Internet in Deutschland an den Kunden bringen, reduziert sich die Vorschrift im Prinzip nur noch auf die Funktion eines teilweisen Berufsverbotes für die deutsche Sexbranche.

Gleiches gilt übrigens auch für den Versandhandel mit pornografischen Werken. Was in anderen europäischen Ländern erlaubt ist, wird in Deutschland rigoros untersagt. Selbst der komplizierteste Alterscheck ändert nichts daran, dass Pornos per Post bei uns unter Strafe stehen. Während der Anbieter aus Flensburg also nur Softsex auf den Postweg geben darf, hat zum Beispiel der Konkurrent aus Amsterdam damit keinerlei Probleme. Die Chance, dass der Zoll die Waren rausfischt, geht gegen Null. Besonders witzig wird die Sache noch dadurch, dass sich der Besteller in Deutschland nicht strafbar macht.

Die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf fechten also gegen Windmühlenflügel. Damit sind aber schon andere gescheitert.





WEITER GEHT´S

Sorgfältig abgetipptes Zitat aus einem Widerspruchsbescheid des Arbeitsamtes Köln:

Zwar fehlte die Sorgfalt, sich um die rechtzeitige ( Arbeitslosmeldung und ) Antragstellung zu kümmern. Mit Verspätung werden ab er Leistungen in Anspruch genommen. Mit dieser fehlenden Sorgfalt, sich um den eigenen Anspruch zu kümmern geht aber einher das Verschulden, sich nicht rechtzeitig darum zu bemühen, dass auch frühzeitig bei der Behörde persönlich arbeitssuchend zu melden, damit die Behörde frühzeitig tätig werden kann zur Vermeidung längerer Arbeitslosigkeit.

Wie es aussieht, sind die Juristen, die Hartz I - IV verbrochen haben, gleich in einen Anschlussjob vermittelt worden.





KRAFTAKT



Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)





ANWALTSKOSTEN

Die Telekom hatte einen Kunden gemahnt. Und ihm sogar die Sperre des Anschlusses angedroht. Da er sich nur im Callcenter-Gestrüpp verirrte und schriftliche Proteste keine vernünftige Auskunft erhielt, nahm sich der Betroffene einen Anwalt. Schließlich machte die Telekom einen Rückzieher und räumte ein, dass ihre Forderung nicht besteht. Sie weigerte sich aber, die Anwaltskosten zu übernehmen. Dazu hat das Landgericht Mosbach sie jetzt verurteilt. Näheres in den Fränkischen Nachrichten.

(Danke an Dagmar für den link)





CRASH-KURS

Die Autoren von JurText online fühlen sich nach Recherchen, die mit einem Pädophilen-Ring zu tun haben sollen, verfolgt:

Sollten wir die geplante Artikel- Serie schalten, werden wir nicht die (auf dieser Webseite) übliche Zurückhaltung in Sachen Datenschutz und Persönlichkeitsrecht an ?den Tag" legen. Einstweilige Verfügungen wurden bewusst einkalkuliert. Widerspruchsverhandlungen sind öffentlich und wir werden für die notwendigen Presseeinladungen sorgen. Und noch ein persönlicher Hinweis: Ich habe letztmalig die Sicherheitsschlösser zur Wohnung und zum Büro ausgetauscht und die ausländischen Sicherheitsschlösser entfernt. Wer sich in meinen Räumlichkeiten (künftig) umsehen will, soll dies - nach Überwindung der in Deutschland üblichen Sperren - ruhig tun. Ach ja, wir benutzen für die Kommunikation immer noch Boten, PGP und Verschlüsselungshandys (der sicherlich schon bekannten Marke). Für das Passwort der oben genannten CD-ROM wurde uns zwischenzeitlich von einem deutschen Verlag 80.000 Euro geboten. (Nichts erhöht die Auflage mehr, als der Schmutz an den weißen Westen von Prominenten.) Also keine Sorgen, wir verfügen damit über ausreichende Refinanzierungsmittel für jeden Prozess.

Das ist natürlich ein ganz anderes Kaliber als die Drohungen, die unsereiner gewöhnt ist. Vor einigen Tagen raunte zum Beispiel ein Schuldner, dem wir das Gehalt pfänden mussten, am Telefon:

"Schönes Auto steht da immer vor Ihrer Kanzlei. Sollten Sie dafür nicht besser eine Garage haben?"

Ist mir egal, du Troll. Der Porsche gehört dem Notar zwei Häuser weiter.





Donnerstag, März 18, 2004
PLUMPSKLO

Wer ein abgelegenes Ferienhaus anmietet, sollte nicht zuviel Komfort erwarten. Ein Urlauber hatte sich in Südschweden eine Hütte gemietet, die nach Angaben des Veranstalters mit Waschmaschine, Geschirrspüler, Dusche und "Toilette" ausgestattet war. Statt der Toilette fanden sich aber nur ein Eimer mit Toilettenbrille und viele Plastiktüten - ein Plumpsklo, das er selbst leeren musste.

Wie Spiegel online berichtet, hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass der Vermieter hierauf nicht hinweisen musste. "Mag die Toilette auch einfachster Art gewesen sein, durfte sie doch als Toilette bezeichnet werden." Das Wort stelle nur "einen Oberbegriff" dar, unter den auch ein Plumpsklo fallen könne.

Sorry, aber für mich ist ein Eimer ein Eimer. Und keine Toilette.





VATERSCHAFTSTEST

Ein Mann hatte sich einen benutzten Kaugummi seiner vermeintlichen Tochter besorgt. Die DNA des Speichels ließ er untersuchen. Ergebnis: Er ist gar nicht der Vater. Doch mit der Vaterschaftsanfechung kam der Mann bislang nicht durch. Der heimlich durchgeführte Speicheltest verstößt nach Ansicht des Oberlandesgericht Celle gegen das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Der Test soll damit nicht verwertbar sein, zumindest solange die sorgeberechtigte Mutter nicht zustimmt.

Letztlich geht es um die Frage, ob ein privates Vaterschaftsgutachten einen hinreichenden "Anfangsverdacht" dafür liefert, dass der Betreffende nicht der Vater des Kindes ist. Erst bei so einem Anfangsverdacht ist das Gericht verpflichtet, ein Abstammungsgutachten einzuholen. Viele Gerichte bejahen einen Anfangsverdacht in der Regel nur dann, wenn die Mutter für die Empfängniszeit einräumt, dass sie mit mehreren Männern Geschlechtsverkehr hatte oder der vermeintliche Vater dies beweist.

Es bestehen sicher gute Aussichten, dass der Bundesgerichtshof das Urteil kippt. Zunächst geht es ja nicht wirklich um das Recht des Kindes auf informationelle Selbstbestimmung. Dieses Interesse wird ja letztlich durch die Mutter definiert und ist somit von deren Interessen beeinflusst. Außerdem könnte man genauso sagen, dass das Eingeständnis von "Mehrverkehr" ebenfalls nur eine Wahrscheinlichkeit begründet, dass das Kind einen anderen Vater hat. Ein richtiger Grund, die DNA des Kindes zu überprüfen, wäre das dann auch nicht.

Und ist es auch nicht im Interesse eines Kindes, dass sein wirklicher Vater möglichst früh festgestellt wird? Spätestens mit Eintritt der Volljährigkeit würden sich die meisten Opfer falsch verstandenen Datenschutzes bedanken, wenn sie erfahren, dass ihnen berechtigte Zweifel über die Person ihres Vaters mit derart formalen Argumenten vorenthalten worden sind.

(link via Handakte WebLAWg)





FREIBRIEF

Spätestens seitdem die Nebenkosten immer mehr zur zweiten Miete werden, setzen viele Vermieter auf niedrige Vorauszahlungen. Dadurch wird die Miethöhe optisch geschönt. Die Überraschung kommt dann mit der ersten Nachzahlung und der "Anpassung" der Vorauszahlungen. Dieser weit verbreiteten Praxis - wir Anwälte von der Basis wissen das - leistet der Bundesgerichtshof mit einem aktuellen Urteil zumindest Vorschub.

Danach verletzt der Vermieter keine Pflicht, wenn er vom Mieter viel zu geringe Vorauszahlungen auf die Nebenkosten fordert. Er ist nicht verpflichtet, die Vorauszahlungen des Mieters von vorneherein in etwa kostendeckender Höhe zu kalkulieren. Nur wenn der Vermieter bei Vertragsschluss die Angemessenheit der Nebenkosten zusichert oder die Vorauszahlungen bewusst und in Täuschungsabsicht zu niedrig kalkuliert, kommt nach Auffassung des BGH eine vertragliche Pflichtverletzung in Betracht. Nur dann kann der Mieter möglicherweise die Nachzahlung verweigern. Dumm nur, dass man einen derartigen Vorsatz praktisch nicht beweisen kann. Gleiches gilt natürlich für die übliche Beschwichtigung, dass die Vorauszahlungen schon irgendwie hinkommen.

Fast schon skurril ist der Hinweis der obersten Richter, der Mieter solle sich doch nicht beschweren, wenn ihm der Vermieter die Nebenkosten durch zu niedrige Vorauszahlungen "kreditiert". Das Argument ist so schief, dass es schon quietscht. Plötzlich ist der Vermieter eine Bank, die noch nicht mal Zinsen nimmt. Darauf muss man erst mal kommen!

Was spräche gegen eine Offenbarungspflicht des Vermieters, wenn die Vorauszahlungen unter den letztjährigen Betriebskosten des Vormieters liegen? Oder warum muss der Vermieter nicht gleich angeben, wie hoch die Betriebkosten in den letzten fünf Jahren waren? Wenn ich mir überlege, wie Verbraucher in anderen Lebensbereichen gepampert werden, kommt mir so ein Freibrief zum Abzocken schon reichlich seltsam vor.

(link via Vertretbar.de)





MILES & MORE

Wenn es der Arbeitgeber verlangt, müssen Arbeitnehmer dienstlich erworbene Bonusmeilen für neue Dienstflüge verwenden. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls ein lesenswerter Aufsatz der Juristin Cornelia Fischer in der Zeitschrift Der Syndikus. Die Autorin weist aber auch darauf hin, dass es noch keine Urteile zu dem Thema gibt.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)





RAUSCHPILZE

Andrej Schoeke hat untersucht (4 S. PDF), ob sog. "Rauschpilze" in Deutschland legal sind. Er kommt zum Ergebnis, dass dies der Fall ist. Zumindest wenn die Pilze aus ordentlich angemeldeten Läden innerhalb der Europäischen Union bezogen werden. Diese Geschäfte gibt es unter anderen in den Niederlanden.

Wichtig zu wissen ist allerdings, dass die Einfuhr, der Besitz und der Handel mit solchen Stoffen nach dem deutschen Betäubungsmittelgesetz eindeutig verboten ist. Die Frage ist also, ob das EU-Recht in diesem Fall möglicherweise deutsches Recht verdrängt.

Nach meiner Erfahrung kümmern sich deutsche Staatsanwälte und Richter nicht sonderlich um EU-Recht. Man sollte also vorsichtig sein...





Mittwoch, März 17, 2004
HASSOBJEKTE

Frust im Heise-Forum:

Lebst Du noch oder klagst Du schon? ;-)

Grogi (17. März 2004 16:19)

Ist doch wahr, langsam nervt es. SCO und alle Beteiligten laufen Klagenamok, Freenet verschickt über Anwälte Abmahnungen, mit der Telekom habe ich mich auch schon rumschlagen müssen. Klasse. Demnächst legt man sich keinen Hund, sondern einen Anwalt zu.
Hoffentlich passt der auch ins Hundekörbchen und frisst Chappi.

(entdeckt von Andrea)





KOMPETENZ

Ein (Ex-)Mandant, der mir noch ordentlich Gebühren schuldet, ruft an. Es ist ganz dringend. Ich unterbreche eine Besprechung und erfahre folgendes: Der Mann sitzt gerade auf einem Gerichtsflur in Niedersachsen. Pause in einer Strafsache. Gegen ihn. Er klingt panisch und hat rechtliche Fragen. Als ich ihm sage, dass ich so was schlecht beurteilen kann ohne den Fall zu kennen, macht er den Vorschlag:

"Wissen Sie was, ich gebe Ihnen am besten mal meinen Verteidiger."

Wow, was muss der Kollege für eine Kompetenz ausstrahlen.





NATURALIEN

Rechtsberatung gegen Kunst, die ich mir demnächst im Atelier aussuchen darf. Immer ein schöner Deal.





AUCH SCHÖN

Gestern bei klammheimlicher Freude darüber ertappt, dass ein neuer Mandant nicht zum verabredeten Termin gekommen ist. In der an sich verplanten Zeit durch einen Aktenstapel mit schneller Korrespondenz gefräst. Bleiben nur noch sieben oder acht Stapel bis zum absolut reinen Gewissen - was den Stand der Mandatsbearbeitung angeht. Nur leider beschränkt sich keiner der weiteren Stapel auf Kurzmitteilungen.





SCHÄRFERE GESETZE?

Angesichts der infamen und brutalen Terroranschläge in Spanien werden Forderungen nach neuen Anti-Terrorgesetzen laut. Nach Ansicht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) schaffen mehr Gesetze nicht zugleich auch mehr Sicherheit. Die in vergangenen Jahren bereits verabschiedeten Sicherheitspakete würden schon jetzt massiv in Freiheits- und Bürgerrechte eingreifen.

"Mit immer mehr Gesetzen erreicht man nicht mehr Sicherheit. Wir vermissen eine Überprüfung der Geeignetheit, Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der mit den neuen Gesetzen verbundenen Eingriffe in die Bürgerrechte,“ so Rechtsanwalt Hartmut Kilger, Präsident des DAV, in Berlin. Es helfe auch nicht, Gesetzesvorschläge wiederzubeleben, die früher bereits aus guten Gründen abgelehnt worden seien. Einer angedachten Aufhebung der Aufgabengrenzen zwischen Bundeswehr, Sicherheitsbehörde und Polizei trete der DAV entgegen. Es dürften nicht Maßnahmen zur Inneren Sicherheit getroffen werden, die noch weitere elementare Bürgerrechte beschneiden, ohne dass damit die gegenwärtige Sicherheitslage tatsächlich verbessert werden könnte.

Der DAV warnt davor, derart massiv in die Bürgerrechte einzugreifen, dass die Terroristen ihrem Ziel, den Rechtsstaat einer offenen Gesellschaft zu destabilisieren, erheblich näher kommen.

Genau.





Dienstag, März 16, 2004
PREISWERT

1 x fett Werbung im Weblog kostet 1 Kiste Fruchtsaft. So zumindest der aktuelle Tarif bei Martin Röll.





BERUFSERFAHRUNG



Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)





VERBOTEN

Im Prozess um die seit knapp drei Jahren vermisste Peggy hat die Verteidigung der Polizei vorgeworfen, sie habe den (geistig zurückgebliebenen) Angeklagten mit einem Täuschungsmanöver zu einem Geständnis bewogen. Beamte hätten dem beschuldigten Gastwirtssohn eröffnet, man habe Blutspuren an seiner blauen Arbeitsjacke entdeckt. Tatsächlich habe der Gerichtsmediziner aber nur vom Verdacht von Blutanhaftungen gesprochen. Laut Spiegel online haben zwei Beamte das in der Hauptverhandlung eingeräumt.

Täuschung ist eine verbotene Vernehmungsmethode (§ 136a Strafprozessordnung).

(Danke an Mathias Schindler)





KLEINKRIMINALITÄT

In Bochum hat sich ein Dieb selbst in einem Altkleidercontainer gefangen. Erst die Polizei konnte ihn befreien. Der Express berichtet - mit Bildern vor der Befreiung.





VOLKSVERHETZUNG?

"Stoppt den Synagogenbau – Vier Millionen fürs Volk!" Mit diesem Motto hatte die NPD zu einer Demonstration in Bochum aufgerufen. Das Bundesverfassungsgericht bewertete laut beck-aktuell das Motto jedenfalls nach summarischer Prüfung als Volksverhetzung. Deswegen überwiege das öffentliche Interesse am Verbot der Veranstaltung, so dass die NPD keine aufschiebende Wirkung für ihren Widerspruch bekomme. Damit ist die Demonstration faktisch verboten.

Das flugs geänderte Motto lautet: "Keine Steuermittel für den Synagogenbau! In Bochum soll eine Synagoge gebaut werden. Wir sagen Nein!" Diesen Aufruf stuft das Bundesverfassungsgericht nicht als volksverhetzend ein.

Als Befürworter weitestgehender Meinungsfreiheit lasse ich es mal offen, ob man auf den ersten Slogan wirklich mit der Keule der Volksverhetzung (§ 130 Strafgesetzbuch) eindreschen muss. Die Messlatte für künftige Verbote wird hier jedenfalls ziemlich niedrig gehängt.

(Die ganze Entscheidung)





VERABSCHIEDET

Der umstrittene europäische Haftbefehl kommt. Der Bundestag hat das entsprechende Gesetz verabschiedet.

Undurchsichtiger als das bisherige Auslieferungsrecht kann es ja kaum werden.





Montag, März 15, 2004
KAMPAGNE

Studenten entwerfen laut Spiegel online eine Kampagne für den Weißen Ring. Herausgekommen ist unter anderem dieses Plakat:



Ob man mit solchen (Stil-)Mitteln Bewusstsein schafft? Ich habe da so meine Zweifel.





NICHTS ZU BEFÜRCHTEN

Aus dem Fax eines Schuldners:

Ich bin wegen Betrug und Untreue vorbestraft. Außerdem habe ich die eidesstattliche Versicherung abgegeben. Bitte verschonen Sie mich mit weiteren Mahnungen.

Zufällig habe ich erfahren, dass der Gute zwei Straßen weiter eine Wohnung angemietet hat. Der Vermieter tut mir jetzt schon leid.





HOSE RUNTER

Verteidiger müssen sich beim Besuch einer Justizvollzugsanstalt mit einer Metallsonde untersuchen lassen, sofern ein Durchlauf-Metalldetektor ein Signal liefert. Allerdings darf der Verteidiger nicht weiter abgetastet oder sogar zum Entblößen seines Körpers gezwungen werden, wenn auch die Sonde keine eindeutige Quelle für das Signal liefert. Mit diesem Beschluss vom 13. Januar 2004 (PDF) zieht das Oberlandesgericht Nürnberg übereifrigen Justizbeamten deutliche Grenzen. Im konkreten Fall hatten sie die Verteidigerin noch gezwungen, ihre Beine zu spreizen, die Hose bis unter das Gesäß und die Bluse bis über den BH zu ziehen. Außerdem stellt das OLG Nürnberger erneut fest, dass das Durchblättern der Handakte des Verteidigers unzulässig ist.





PANNE

Gründlich über das Ziel hinaus schießt eine Fahndungsseite des Bundeskriminalamtes. Die Behörde plaudert dort so viele Details über einen Doppelmord aus, dass die Staatsanwaltschaft Mainz regelrecht angesäuert ist. Näheres berichtet die Allgemeine Zeitung.

(link via Handakte WebLAWg)





KAISERSCHNITT

Eine 29-jährige Frau steht in den USA unter Mordanklage, weil sie einen Kaiserschnitt verweigert hat. Angeblich wollte sie auf keinen Fall Narben auf dem Bauch. Dabei blieb sie auch, als die Ärzte sie auf die Lebensgefahr für ihre ungeborenen Zwillinge hinwiesen, berichtet der Express.





Sonntag, März 14, 2004
ILLEGAL

Der Prozess gegen Sänger R. Kelly steht vor dem Aus. Nach einem Bericht der Süddeutschen Zeitung hat der Richter entschieden, dass die belastenden Videos im Prozess nicht verwendet werden dürfen. Die Polizei habe das Material rechtswidrig erlangt, als sie ohne ausreichenden Grund Kellys Haus durchsuchte.

In Deutschland würden die Gerichte um so was einen Affentanz veranstalten, der letztlich zu Lasten des Angeklagten ausgeht. Zwar werden Durchsuchungen nach Grundsatzurteilen des Bundesgerichtshofes mittlerweile häufig für rechtswidrig erklärt. Zu einem Verwertungsverbot führt das aber in den wenigsten Fällen.

Bei uns wird nämlich eine "Gesamtabwägung" für erforderlich gehalten. Auf der einen Seite stehen die Verfahrensrechte des Beschuldigten, auf der anderen Seite das Strafinteresse des Staates. Mit den Floskeln "erhebliche kriminelle Energie" und "Höhe der Strafdrohung" wird es dann regelmäßig gerechtfertigt, dass rechswidrig gewonnene Beweise gegen den Beschuldigten verwendet werden können.

Deshalb werden bei uns auch munter weiter Wohnungen und Firmen wegen "Gefahr im Verzug" durchsucht. Die Ermittler wissen längst, dass ihnen zwar per Gerichtsbeschuss die Rechtswidrigkeit bescheinigt wird, dies aber meistens keine Auswirkung auf den späteren Prozess hat.

Na ja, wir haben Jahrzehnte darauf gewartet, dass Beschwerden gegen bereits vollzogenene Durchsuchungen überhaupt zulässig werden. Jetzt können wir nur darauf hoffen, dass sich in unserem Land mutige Strafrichter finden und illegal gewonnene Beweise einfach nicht mehr akzeptieren.





DEPPENBILDSCHIRM

Endlich gibt es den "Deppenbildschirm". Speziell für Juristen. Außerdem geplant: Browser, die nur sichere Informationen aus dem Intranet anzeigen, Links, die nicht funktionieren und Computer, auf denen zum Schutz vor Raubkopien keine Programme installiert werden können.

(via Handakte WebLAWg)





Samstag, März 13, 2004
GERICHTSSTEMPEL BEI EBAY

Bei ebay gibt es bis morgen noch einen Stempel des Amtsgerichts Hamburg zu ersteigern. Auch wenn es keiner mit Dienstsiegel ist, bezweifle ich, dass sich fritz-frutz (bisher 0 Bewertungen) mit dieser Auktion eine Freude macht.

(link über Handakte WebLAWg)





NICHTS GEMERKT

Wer versehentlich eine farbige statt einer schwarzen Druckerpatrone kauft, kann diese nicht zurückgeben, wenn er den Irrtum bemerkt. Dies hat das Amtsgericht Daun zumindest für den Fall entschieden, dass die Patrone bereits geöffnet war. Durch das Aufreißen der Verpackung erlösche das an sich vorhandene Rücktrittsrecht zwar nicht. Jedoch müsse die Käuferin ihrerseits dem Verkäufer nach dem Gesetz Wertersatz für die unverkäufliche Patrone leisten, weil sie fahrlässig die Verwechslung nicht bemerkt habe. Immerhin stehe groß auf der Packung drauf, welche Farbe die Patrone hat. (AG Daun, Beschluss vom 22.12.2003, AZ: 3 C 222/03)

(Danke an Sascha Kremer)





Freitag, März 12, 2004
STRANGE

Verstößt der Versand einer unverschlüsselten e-mail mit MS Outlook Express gegen den Datenschutz? Wer Spaß an skurrilen juristischen Streitigkeiten hat, kann sich hier über 44 Seiten (PDF, 6 MB) durchaus amüsieren.





HOFFNUNGSLOS

An das AG Köln:

In der Bußgeldsache gegen M. - AZ: 809 OWi ... - bitte ich darum, den Termin vom 24. März 2004 aufzuheben. Ich sage hiermit verbindlich zu, dass die Betroffene den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid am 2. April 2004 zurücknimmt. Eine frühere Rücknahme ist nicht möglich, weil der Führerschein dann wegen der 4-Monats-Frist zu einem absolut unpassenden Zeitpunkt zurückgegeben werden müsste. Sollte der Termin nicht aufgehoben werden, bitte ich darum, wenigstens die Zeugen abzuladen. Die Betroffene und ich werden den Termin dann nicht wahrnehmen, allerdings Rechtsmittel gegen die Verwerfungsentscheidung einlegen.

Rechtsanwalt

Irgendwie peinlich, wenn man ausgerechnet seine eigene Kollegin nicht vor einem Fahrverbot retten kann.





PROZESSZIEL



Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)





FAKTISCH

Ein Düsseldorfer Kommissar hatte nur mit Ladendiebstählen zu tun und langweilte sich. Frustriert ließ er, so berichtet der Express, die Akten liegen. Dafür bekam er jetzt die Quittung: 11 Monate auf Bewährung wegen Strafvereitelung.

Ich könnte jetzt zu meinen Aktenschränken gehen und Ermittlungsakten rausziehen, in denen sich verdächtig lange überhaupt nichts getan hat. Die Akten stammen aber beileibe nicht nur von Kommissar Victor W. Und manche sind auch erst bei der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht im bürokratischen Räderwerk versumpft. Aus Verteidigersicht auf jeden Fall höchst praktisch, so eine faktische Einstellung des Verfahrens...





AUFSCHWUNG

Eine Kündigung wegen schlechter Auftragslage ist auch wirksam, wenn die Firma später einen Großauftrag erhält und neue Mitarbeiter sucht. Etwas anderes gilt laut Arbeitsgericht Frankfurt nur, wenn die Firma während der noch laufenden Kündigungsfrist vom Stellenbedarf erfährt.





Donnerstag, März 11, 2004
DAMPF ABLASSEN

Von Allroundlaie bis Zartliner, von Pförtnerkenner bis Vorstandsgroupie: Andreas Rother hat den Ratgeber "Die ultimativen Schimpfwörter für das Büro" verfasst. Im Interview mit Spiegel online erzählt er, wie er auf die Idee für den Grund- und Aufbauwortschatz gesammelter Beleidigungen kam.





WO KEIN RICHTER...

Das Oberlandesgericht Celle hat einen neuen Internetauftritt, unter anderem mit umfassender Urteilsdatenbank. Sogar zu einem Telefonverzeichnis mit Durchwahlen hat man sich durchgerungen. Auffällig ist allerdings, dass auch diese Richter es mit der Impressumspflicht nicht so genau nehmen. Gerichtsname, Adresse und Telefonnummer der Zentrale dürften den gesetzlichen Anforderungen kaum genügen.

(link gefunden im Handakte WebLAWg)

Zu schnell gemotzt, siehe die Kommentare.





TRENDY

Telefonat mit einer Richterin in Dortmund.

Ich kenne Sie.

Äh, Frau Vorsitzende, gut möglich, dass ich schon mal bei Ihnen in einer Sitzung war.

Nein, ich bin erst seit drei Monaten Richterin. Ich kenne Sie aus dem Internet. Sie schreiben doch diese Seite, den law blog.

Das kann nicht dementieren.

Wirklich interessant, die Dinge von der anderen Seite zu sehen. Ich habe Sie auch schon einer Kollegin empfohlen.

Das ist aber nett.

Sagen Sie mal, ist das eigentlich kompliziert, so ein Blog?

Nein, überhaupt nicht. Es gibt da verschiedene Möglichkeiten...

Mal sehen, ob sie sich traut.





DEAL

Ein Bekannter möche auf zwei Ebenen wohnen. Deshalb hat er sich in seiner neuen Wohnung einen Deckendurchbruch machen lassen. Die Kostenvoranschläge beliefen sich auf rund 2.000,00 Euro. Letztlich kosteten die Arbeiten dann 600,00 Euro. Ohne Rechnung. Wobei mein Bekannter Stein und Bein schwört, dass ihm jeder der drei angefragten Handwerker unaufgefordert so einen Deal vorgeschlagen hat.





DEMONTAGE

Die Bundesregierung strengt sich mächtig an, den Rechtsstaat zu demontieren. Gestern wurde die nachträgliche Sicherungsverwahrung in Gesetzesform gegossen. Dadurch können Straftäter lebenslang eingesperrt bleiben, auch wenn sich erst nach ihrer Verurteilung eine "Gefährlichkeit" für die Gesellschaft herausstellt.

Am gleichen Tag wird bekannt, dass die Kronzeugenregelung wieder aktiviert werden soll. Wir haben schon länger nicht über die Todesstrafe diskutiert...

(links via Mathias Schindler)





Mittwoch, März 10, 2004
UNFREIWILLIG

Herr Ö. lässt Frau und 2 Kinder im Auto zurück. Er stapft durch die verfrorene Stadt. Zur nächsten Tankstelle. Denn der Tank seines Wagens ist leer. Während Herr Ö. Benzin holt, heftet eine Politesse ein 20-Euro-Knöllchen an die Heckscheibe. Wegen verbotenen Parkens. Frau und Kinder sind wohl unter dem Reif auf den Scheiben verborgen. Sie kriegen von der Politesse gar nichts mit. Sagt mein Mandant.

Ich versuche es mal mit folgender Argumentation: Wer ohne Benzin liegenbleibt, hält unfreiwillig. Unfreiwilliges Halten ist aber kein Parken, denn das setzt Absicht und Freiwilligkeit voraus. Der zuständigen Amtsrichterin scheint das Argument zu gefallen. Oder sie hat keine Lust, den Anhang zu vernehmen, ob Papa wirklich zur Tankstelle gelaufen ist. Jedenfalls stellt sie das Bußgeldverfahren ein.





STATISTIK

Die Zahl der Anwälte ist im letzten Jahr um 4,4 % gestiegen, um 5.379 auf insgesamt 126.799. Als ich 1995 zugelassen wurde, gab es laut Statistik der Bundesrechtsanwaltskammer (PDF) erst 74.291 Anwälte.

Entgegen dem allgemeinen Wehklagen meine ich aber, dass man auch heute noch als Berufsstarter erfolgreich sein kann. Man sollte nämlich nicht vergessen, dass auch in dieser Branche in verschiedenen Ligen gespielt wird. Wenn man beispielsweise in der 2. Liga spielt und vielleicht sogar noch Aufstiegspotenzial bzw. Aussichten auf Gastspiele in Pokalrunden hat, interessiert es einen herzlich wenig, welche Gurken in der Kreisklasse bolzen.

(link via Handakte WebLAWg)





AUFGEBLÄHT

1200 Beweisanträge in einem Prozess - das klingt rekordverdächtig. Auf 200 Verhandlungstage soll ein mutmaßlicher Anlagebetrüger so sein Verfahren aufgebläht haben, berichtet der Express. Vor allem seine Mitangeklagten sollen sich so über die ewigen Anträge geärgert haben, dass sie den Mann, selbst Jurist, im Gerichtssaal gar verprügeln wollten.





PUNKTE

Ab 1. April wird der Bußgeldkatalog verschärft. Wer im Auto ohne Freisprecheinrichtung telefoniert, zahlt 40 Euro und kassiert einen Punkt in Flensburg. Auch Handytelefonate auf dem Fahrrad werden teurer. Näheres bei Spiegel online.





Dienstag, März 09, 2004
EIN JÄHRCHEN

Wie überall nachzulesen, ist die Spekulationssteuer verfassungswidrig. Für 1997. Und 1998. Liebe Richter in Karlsruhe, noch ein Jährchen mehr hätte wirklich nicht geschadet:



Seufz.





AUSLEGUNGSFRAGE

Eine ältere Dame (vermögend) macht ihr Testament. Unter anderem ordnet sie folgende Vermächtnisse an:

     DM 100.00      Herr S.

     DM 20.000     Frau B.

     DM 30.000     das Tierheim D.

Was kriegt Herr S.? So wie der Punkt gesetzt ist, spricht einiges für DM 100.000. Überdies ist die Zahl 1 im Original tabellarisch genau um eine Ziffer nach links versetzt.

Dagegen spricht, dass es eben nur vier Nullen sind. Und die Erblasserin sich auch mit dem Punkt vertan haben kann.

Es ist eben alles eine Frage der Auslegung...





KEINE SORGE



Quelle: wulkan (www.wulkan-comic.de)





AUF EIGENE GEFAHR

Mit einem Warnschild "Auf eigene Gefahr" kann man sich allenfalls für leichte Fahrlässigkeit freizeichnen. Das Oberlandesgericht Bamberg verurteilte deshalb eine Parkplatzinhaberin, weil ein Besucher auf einer eisglatten Rampe ausgerutscht war (beck-aktuell). Das Schild sei unbeachtlich, weil der Betreiberin grob fahrlässig gehandelt habe.





GRÜNE KARTE

Wer in Deutschland in einen Unfall mit einem ausländischen Wagen verwickelt ist, sollte sich immer zuerst an das Deutsche Büro Grüne Karte e.V. wenden. Diese Einrichtung der deutschen Versicherer übernimmt normalerweise die komplette Abwicklung des Schadens und lässt sich, sofern erforderlich, sogar verklagen. In der Regel ist ein Unfall mit Auslandsberührung dann so unproblematisch wie ein normaler Schaden in Deutschland.





Montag, März 08, 2004
VIDEO-VERNEHMUNG

Der Bundestag hat das Opferrechtsreformgesetz beschlossen. Das Gesetz soll es Verletzten erleichtern, Schmerzensgeld und Schadensersatz direkt im Strafprozess zu verlangen. Dieses Ädhäsionsverfahren war zwar auch bisher möglich. Die Gerichte haben es jedoch stiefmütterlich behandelt.

Außerdem werden die Möglichkeiten zur Videovernehmung erweitert. Das soll Geschädigten eine nochmalige Vernehmung in der folgenden Instanz ersparen. Interessant und gleichermaßen zweifelhaft ist auch die Möglichkeit, Verdächtige aus Gründen des Opferschutzes direkt am Landgericht anzuklagen, weil es dann keine zweite Tatsacheninstanz gibt.

Näheres in einer Information des Bundesjustizministeriums (PDF).

Eine Reform. Mal wieder. Hat den Politikern eigentlich noch niemand gesagt, dass es in den allermeisten Gerichtssälen keine Videoanlagen gibt? Und erst recht niemanden, der sie ordentlich bedienen kann? Auch in Kriminalkommissariaten ist die moderne Technik noch nicht angekommen.

Falls wider Erwarten auch Geld für die hochtrabenden Pläne zur Verfügung gestellt wird, sollte es ohnehin zunächst bei der Polizei investiert werden. Wenn jede Vernehmung auf Video zeitecht aufgezeichnet müsste und alles, was nicht vor der Kamera gesagt wird, unververwertbar wäre, könnte der Rechtsstaat nur gewinnen. Dann wäre endlich Schluss mit den gar nicht seltenen Vernehmungsprotokollen, die mit dem Wunschdenken der Beamten mehr zu tun haben als mit dem, was der Beschuldigte wirklich gesagt hat.

Update: Strafverteidiger protestieren gegen die Neuregelung.





NACHTFALKE

Telepolis wittert Betrug beim "Nachtfalken" auf Tele 5. Akribisch weist der Autor, der sich freimütig zum spontanen Wählen der gebührenpflichtigen 01379er-Nummer bekennt, in einem konkreten Fall die Publikumsverarschung nach.

(Danke an Mathias Schindler für den link)





JURISTEN-POESIE



Aus dem koewi.log, entdeckt von Mathias Schindler.





KURPRIVILEG

Trinkgelder bei Kuren sind steuerlich nicht mehr absetzbar. Der Bundesfinanzhof entschied laut beck-aktuell jetzt gegen ein Ehepaar, das den Tip für das Hilfspersonal bei einer Bäderkur von der Einkommenssteuer absetzen wollte. Kernargument: Auch wenn er kein Trinkgeld erbringe, habe der Steuerpflichtige Anspruch auf eine sachgemäße Behandlung seiner Krankheit. Bislang hatten die Finanzbehörden Trinkgelder anerkannt.





Sonntag, März 07, 2004
ZWEIEINHALB GLÄSER WEIN

Warum sollte ich trotz Promistatus (semi) mit einem Anwalt sprechen - bevor ich einer Boulevardzeitung Interviews gebe? Was muss ich tun, um meinen Führerschein auf Lebenszeit zu verlieren (wegen charakterlicher Ungeeignetheit)? Gibt es auch Polizeigewalt, die nicht auf Willkür beruht? Antworten stehen hier.





FAHRERFLUCHT

Zettel am Auto eines Mandanten, der vor unserer Tür geparkt hat:

Ich habe Ihre Stoßstange angefahren. Tut mir schrecklich leid. Bitte ab 19 Uhr melden bei G. , Tel. 0211-49....

Abgesehen davon, dass neben der Stoßstange auch der Kotflügel rasiert ist, reicht so ein Zettel nicht - auch nicht bei kleinen Schäden. Das ist vielmehr ein klarer Fall von Verkehrsunfallflucht und kostet aller Voraussicht nach den Führerschein, wenn der Geschädigte die Polizei ruft. Bei einem Schaden von 1.500 Euro kann die Sperre locker sechs bis neun Monate betragen.





HATTEN SIE EINEN ORGASMUS?

BILD wittert einen neuen Justizskandal:

Birte M.* (27), Opfer eines brutalen Sexverbrechens, musste sich im Prozess von der Anwältin des mutmaßlichen Täters die Frage anhören: "Hatten Sie einen Orgasmus?“

Ein gut aussehender Mann soll auf der Straße Frauen angesprochen haben. Sie sollen ihm ihre Telefonnummern gegeben haben. Auf späteren Treffen soll es dann zu Vergewaltigungen gekommen sein.

Die Verteidigern sieht Anhaltspunkte, dass die sexuellen Kontakte einvernehmlich waren. Die Frage ist, wenn sie so gestellt wurde, sicher reichlich plump. Aber "abstoßend, menschenverachtend und widerwärtig", wie es die Staatsanwältin nennt? Immerhin soll der Mann nach ihren Vorstellungen fünfeinhalb Jahre ins Gefängnis.





FIFFI ERBT NICHT

Hunde sind keine rechtsfähigen Personen und können deshalb auch nicht erben. Mit dieser Begründung enttäuschte das Landgericht München nach einem Bericht des Anwalt-Suchservice eine Frau, die den testamentarisch bedachten Hund Berry nach dem Tod der Besitzerin aufgenommen hatte.





Samstag, März 06, 2004
VIELEN DANK

Oh, Mann. Da war ich doch glatt zu spät. 4 Minuten. Was so ein richtiges Strafgericht am Niederrhein jedoch nicht daran hindert, mit der Sitzung zu beginnen. Sicher, Anwälte und Zeugen lässt das Gericht gerne warten. Notfalls stundenlang. Aber wenn ein Anwalt von auswärts anreist, fängt man pünktlich an. Auf die Minute. Oder sogar eine zu früh, wie mir mein Mandant erzählte.

Lustig wird es, wenn der Herr Gerichtsvorsitzende mit vorwurfsvollem Blick ins Protokoll diktiert: "Nunmehr erscheint auch Rechtsanwalt Vetter aus Düsseldorf als Verteidiger des Angeklagten zu 2)." Vielen Dank. Damit hat sich das Gericht einen zwingenden Aufhebungsgrund nach § 338 Ziff. 5 Strafprozessordnung nicht nur gezimmert, sondern ihn auch noch beweiskräftig festgehalten. Denn angeklagt ist in dieser Sache ein Verbrechen (Delikt mit einer Mindeststrafe von einem Jahr). Hier darf nicht mal eine Minute ohne die Anwesenheit eines Verteidigers verhandelt werden.

Jetzt muss man nur noch in einem günstigen Augenblick dafür sorgen, dass dem Herrn Vorsitzenden nachträglich ein Licht aufgeht. Vielleicht gibt´s dann aus Angst vor schenkelklopfenden Richtern am Revisionsgericht ein so mildes Urteil, dass sich ein Rechtsmittel gar nicht mehr lohnt.





IMPRESSUM

Wie halten es die gestrengen Gerichte eigentlich mit dem Impressum auf ihrer eigenen Website? Eine aufschlussreiche Untersuchung von Silke Schümann.





ROLF UND DIE FOLGEN



(c) wulkan www.wulkan-comic.de





ABWERBUNG

Personalberater dürfen Abwerbekandidaten am Arbeitsplatz anrufen. Einmal. Und das Gespräch muss kurz sein. So hat es der Bundesgerichtshof in einem aktuellen Urteil entschieden.

(Danke an Mathias Schindler für den Hinweis)





THX

Vielen Dank an Martin, der mir ein Buch aus meiner Wunschliste geschickt hat.





Freitag, März 05, 2004
R-GESPRÄCH

Ein Anrufer zu meiner Sekretärin:

"Rufen Sie mich auf dem Handy zurück und verbinden Sie mich dann mit Herrn Vetter."

Auf Bitten der verdutzten Mitarbeiterin gibt es es sogar eine Begründung für diesen Wunsch:

"Meine CallYa-Karte ist leer."

Sorry. Aber seit zwei Minuten gibt es bei uns die klare Ansage vom Chef, dass wir so was grundsätzlich nicht machen.





VÖLLIG EGAL

Eine Mandantin hat eine private Krankentagegeldversicherung. Sie ist schon längere Zeit wegen psychischer Probleme arbeitsunfähig. Das kostet die Versicherung richtig Geld. Am 15. Dezember 2003 verlangt die Versicherung eine Untersuchung bei einem eigenen Arzt. Dieser stellt fest, dass meine Mandantin "in vollem Umfang arbeitsfähig" ist. Die Versicherung schrieb:

Sie sind ab dem 16. Dezember 2003 nicht mehr arbeitsunfähig im Sinne von § 1 Abs. 3 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen/AVB. Somit endet Ihr Krankentagegeldanspruch mit dem 15. Dezember 2003. Wir betrachten den Versicherungsfall als abgeschlossen.

Der Hausarzt der Mandantin schüttelt über diese Diagnose nur den Kopf. Er schreibt ein kurzes Gegengutachten. Darauf lädt die Versicherung zur Begutachtung bei einem weiteren Arzt. Über das Ergebnis unterrichtet sie mit folgendem Schreiben:

Aufgrund der Untersuchung vom 11. Februar 2004 halten wir nicht mehr an unserer Entscheidung vom 15. Dezember 2003 fest. Das Krankengeld haben wir ... nachgezahlt. Jedoch wurde am 11. Februar 2004 festgestellt, dass Ihre Mandantin berufsunfähig im Sinne der AVB-KT ist. Die Krankentagegeldversicherung endet, sobald Berufsunfähigkeit eintritt."

Anscheinend ist es völlig egal, ob meine Mandantin kerngesund oder ein Wrack ist. Hauptsache, die Versicherung muss nicht zahlen. Wohl dem, der bei so einer "Behandlung" das richtige Gegenmittel hat - eine Rechtsschutzversicherung...





VERTRAGSSTRAFEN

Vertragsstrafen in Arbeitsverträgen sind nach wie vor zulässig. Nach der Neufassung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen war überwiegend davon ausgegangen worden, dass Vertragsstrafen - zum Beispiel bei Nichtantritt der Arbeit und der Weitergabe von Geschäftsinformationen - unwirksam sind. Das Bundesarbeitsgericht ist jedoch anderer Meinung und begründet dies in einem Grundsatzurteil vom 4. Februar 2004 mit den "Besonderheiten des Arbeitsrechts".





EINSAM

Helmut H. (35) aus Mittelfranken will, dass das Sozialamt seine Bordell-Besuche zahlt. Er verlangt vier Mal pro Monat - weil er sich ohne seine Frau so einsam fühlt. Wer nicht glaubt, dass dieser Fall sogar vor dem Verwaltungsgericht verhandelt wird, klicke hier.

Update: Der Gute hat verloren. Lesenswerter Prozessbericht in der Rheinischen Post.





Donnerstag, März 04, 2004
TELEKOM

Abends um 20.30 Uhr festgestellt, dass eine unserer ISDN-Leitungen nicht mehr funktioniert. Die Zahl der Amtsleitungen nach außen reduziert sich also von vier auf zwei. Anruf beim Technischen Kundendienst der Telekom. Es geht sofort jemand dran. Der Mann klinkt sich in unsere Leitungen ein und stellt fest, dass er wohl am nächsten Tag einen Techniker rausschicken muss.

Morgens frage ich noch einmal nach. Es geht schon wieder jemand ran. "Die Störung ist im System notiert", erklärt die Gesprächspartnerin. "Entweder wir lösen das von hier. Oder es kommt in den nächsten 90 Minuten jemand vorbei." Ein knappe halbe Stunde später ein Anruf der Telekom. "Die Störung ist beseitigt. Bitte entschuldigen Sie die Umstände."

Da kann man doch nicht meckern, oder?





KRIMINELL

Spiegel online hat einen neuen Kriminalitätsbrennpunkt ausgemacht - den Notebook-Klau. Unsere Kanzlei wurde jetzt auch das Opfer skrupelloser Täter. Die haben einfach nachtS die (leeren) Blumenkästen von den vorderen Fensterbänken mitgenommen.





ZEUGEN

In den Kommentaren zum gestrigen Beitrag KOPIE wird ein interessantes Thema angesprochen. Die Justiz und ihre Abhängigkeit von Beweismitteln. Seltsamerweise steht das unzuverlässigste Beweismittel besonders hoch im Kurs - der Zeuge. Mit einem guten Zeugen kann man praktisch alles durchsetzen. Umgekehrt steht man auf fast verlorenem Posten.

Bei dieser Fixierung auf Zeugen ist es klar, dass der Anwalt nicht nur den Sachverhalt ordnen muss. Er muss auch klären, ob für jede Behauptung ein geeignetes Beweismittel zur Verfügung steht. Das führt mitunter zu, na ja, bizarren Dialogen:

"Ohne Zeugen kommen Sie nicht weiter." "Aber es war sonst niemand da." "Überlegen Sie doch noch mal genau, ob nicht vielleicht doch jemand das Gespräch gehört hat." "Ich glaube nicht." "Ohne Zeugen verlieren Sie aber den Prozess. Wo war denn Ihre Frau?" "Ja, Moment." Mandant haut sich mehrmals auf die Stirn. "Jetzt wo Sie es erwähnen. Meine Frau war in der Küche und hat Geschirr gespült. Die hat alles genau gehört." "Wie kann sie denn alles hören, in einem anderen Zimmer?" "Die Durchreiche war offen."

Es gibt auch unausrottbare Gerüchte, dass "Unfallzeuge gesucht"-Anzeigen nur dazu dienen, doch noch ein Beweismittel an den Start zu bringen. Jedenfalls kann ich mich nur an einen einzigen Zeugen aus der Zeitung erinnern, der auch bei der Drohung, dass er gleich einen Eid leisten muss, dabei blieb, dem Geschädigten vorher noch nie begegnet zu sein.

Noch problematischer wird es mit Zeugen im Strafverfahren. Aktuell läuft ein Mandant von mir Gefahr, wegen Diebstahls verurteilt zu werden. Seine Freundin behauptet, er habe sie am Geldautomaten abgepasst und schnell die 200 Euro aus dem Schacht genommen. Keine Kamera. Niemand sonst anwesend. Dass er das Mädchen nachweislich kurz zuvor für eine andere verlassen hat, dreht der Staatsanwalt sogar noch gegen meinen Mandanten. Er habe sich, so steht es in der Anklageschrift, sogar noch besonders sicher gefühlt. Weil er davon ausging, dass seiner Ex sowieso keiner glauben wird.